PayPal ändert AGB und wird überflüssig

Gerade eben kam eine Mail von PayPal bei mir an, dass sich die AGBs geändert haben. Ich bin bei so etwas grundsätzlich interessiert und möchte wissen, wo die Änderungen liegen. Also habe ich mir die Veränderungen der AGB angeschaut. PayPal hat eine PDF bereitgestellt, in denen die Änderungen gut herausgearbeitet sind.

Alles kleine Änderungen dacht ich, bis ich zu Punkt 13 kam, der Punkt, der PayPal bekannt gemacht hat: PayPal Käuferschutz. Der Käuferschutz wurde nun aufgeteilt in “Kauf bei Ebay” und “Sonstige Online-Käufe”. Wie man den bisher Käuferschutz kannte so gilt er ab dem 3. Juni nur noch für eBay. Als 13.2 liest man in den AGBs von PayPal nun folgendes:

13.2 Sonstige Online-Käufe. Wenn Sie einen Artikel auf einer anderen Webseite als eBay gekauft haben, mit PayPal gezahlt haben, den Artikel entweder nicht erhalten haben oder der Artikel erheblich von der Beschreibung abweicht und Sie keine Einigung mit dem Verkäufer erzielen konnten, kann sich PayPal darum bemühen, vom Verkäufer den gezahlten Betrag zurückzubekommen. Der Käufer
hat auf diese Leistung von PayPal aber keinen Anspruch. Sollte PayPal den geltend gemachten Anspruch des Käufers für berechtigt halten, bucht PayPal vom Verkäufer den Zahlungsbetrag zurück auf das PayPal-Konto des Käufers, sofern das Konto des Verkäufers in diesem Zeitpunkt ein
Guthaben aufweist. Weist das Konto des Verkäufers kein Guthaben auf, kann PayPal die Verfügung des Verkäufers über sein PayPal-Konto beschränken.

Klar, wie sich das anhört, könnte das in vielen Fällen gut gehen. Nur wer wirklich betrügen will hat nun meiner Meinung nach eine Möglichkeit diesen Betrug auch noch super über PayPal zu tarnen. Ich dachte zumindest immer, dass ich mit PayPal auf der sicheren Seite bin, aber mit dieser Änderung ist PayPal für mich überflüssig.

Tags: , , ,

12 Gedanken zu “PayPal ändert AGB und wird überflüssig

  1. Hi,

    im Prinzip hast du Recht, aber nur im Prinzip. Ich hatte schon mal den Fall, dass über Ebay Räder gekauft wurden (mit PayPal). Diese hatten mindestens 3mm Profil weniger als angegeben und Bordsteinschäden. Der Verkäufer antwortete nicht.
    Nachdem Paypal 4 Wochen nicht geantwortet hatte, hieß es: “Wir haben den Fall geprüft und festgestellt dass hier kein Ersatzanspruch vorliegt” – ohne dass sich jemand meine Bilder oder Mangelbeschreibung angehört hatte! Auch über Ebay halte ich davon nicht so viel davon und nutze Paypal weil es schön schnell und einfach geht. Also vorsicht!

  2. bei ebay habe ich im September 2008 einen Gegenstand für ca. EUR 250 gekauft. Es war Schrott. Ich wollte den Käuferschutz von Paypal in Anspruch nehmen. Zunächst verlangte man von mir ein unabhängiges Gutachten, das von Paypal nicht bezahlt wird. Paypal machte laufend Schwierigkeiten ( Gutachten nicht per email, sondern per Fax. Gutachten, das ich zunächst per email hatte, muß unterschrieben sein. Gutachten nicht angekommen, etc., etc. ). Schließlich entschied man für den Käufer, da die Zeit verstrichen sei. Ich erhob Einspruch. Man verlangte erneut Übersendung des Gutachtens. Die Korrespondenz ging über Wochen weiter. Auf der Paypal-Website teilte man mit, Paypal untersuche noch. Ich mahnte mehrfach an. Zunächst ohne Antwort. Am 26.4.09 verwies Paypal auf die alte Entscheidung gegen mich. Und das, obwohl ich nach dieser Entscheidung noch 5 emails bekam, in denen u.a. zu lesen ist, daß die Entscheidungsfindung ein wenig länger als erwartet dauert. Was ja auch mit der Info auf der Website in Einklang stand. Nachdem ich darauf hinwies, hat man den Fall auf der Website schnell gelöscht. Aus meiner Sicht bin ich nicht nur vom Verkäufer betrogen worden. Der Käuferschutz von Paypal ist ein wertloser Bauernfang.

    • Mein Gedächtnis hat mich etwas im Stich gelassen. Das Argument für die Ablehnung war seinerzeit ( 17.11.08 ) nicht, daß die Zeit verstrichen sei, sondern:
      - Gemäß unserer Definition für “erheblich von der Beschreibung abweichend” ist dieser Anspruch nicht für eine Rückzahlung qualifiziert -
      Und das, obwohl das Fazit des Sachverständigen-Gutachtens lautet:
      “Abschließend ist eindeutig festzustellen, daß das Gerät nicht authentisch ist. In Fachkreisen nennt man das, was hier geschehen ist, “marriage”, das Zusammenfügen von verschiedenen Teilen zu einem neuen Teil. Meist geschieht das in unlauterer Absicht.”

  3. Hallo,
    also langsam wirdmir klar das ich mal wieder ins Fettnäpfchen getreten bin. PayPal ist der grösste Unsinn den es gibt. Ich wollte, da ich keine Kreditkarte besitze etwas bei einem Internet-Shop in England bestellen. Nachdem ich soweit war die Zahlung abzuschließen und den Button drückte, kam trotzdem ich Guthaben auf dem Konto beszitze und mein Konto verifiziert ist die Meldung, sorry das geht nix Du brauchst eine Kreditkarte….ja was soll den das dachte ich, die bieten PayPal an und es geht nicht.
    So ein Quatsch, dieses PayBall oder wie es heißt.
    Gruß
    Steve

  4. Fehler in den AGB’s reklamiert – Rausgeflogen

    Unter Punkt 5.2 in den AGB wurde folgendes ergänzt. Zitat: “… wenn Sie Ihr Kontostand negativ ist …”
    Einen Hinweis auf diesen nicht verständlichen Ausdruck habe ich an Paypal geschickt, mit der Bitte um Richtigstellung / Erläuterung und dem Hinweis, dass ich die geänderte AGB’s eben erst nach der Richtigstellung / Erläuterung akzepieren werde. Folge: Paypal hat mich rausgeschmissen, von einer Änderung habe ich nichts erfahren. Toller Service.
    Haben’s nicht mal nötig, richtiges Deutsch in den AGB’s anzuwenden, und wer darauf aufmerksam macht, fliegt.

  5. Ich werde mich wohl von Paypal abmelden, da ich schon allein die Art und Weise wie die einen darauf hinweisen, dass es neue AGBs gibt, zum kotzen finde.
    Es ist nicht ersichtlich was alles geändert wurde, es wird einem einfach eine neue AGB zugesand ohne Hinweis auf Änderungen.
    Fairer Weise hat man die Möglichkeit per Post binnen 3 Wochen dem zu widersprechen… Das kann doch echt nicht deren ernst sein. Die können ändern was Sie wollen und es reicht eine E-mail, und der Kunde soll zusehen das Er was schriftliches in die Wege leitet, wenns Ihm nicht passt. Oder er kann auf eine Gebührenpflichtige Hotline zurückgreifen.
    Mich würde mal Interessieren ob das in der Form überhaupt Rechtens ist, oder ob der Vertrag zwischen Kunde und Anbieter nicht erlischt, wenn sich dieser bis dahin nicht mehr bei Paypal einloggt.

  6. Wollte den Käuferschutz bei ebay in Anspruch nehmen, da mich ein angeblich privater Verkäufer verarscht hat. Fehlerhafte “Neuware” im verdreckten Briefumschlag. Habe – fairerweise – anteilige 12 Euro zurückverlangt und soll nun ein Gutachten vorlegen, dass – laut 3 unterschiedlichen Händleraussagen – 10-15 Euro kostet. Kann das sein???

  7. Auch ich wurde von PayPal betrogen, genau wie die anderen Autoren weiter oben. Angeblich intaktes Gerät bei ebay für 30 € mit Käuferschutz gekauft, Gerät defekt (Leiterbahnen auf Platine durchgerostet). PayPal verlangte von mir ein Gutachten, welches ich für über 60 € hätte vorfinanzieren müssen. Absoluter Betrug und dafür werden unglaubliche Gebühren verlangt, die in der Regel das vielfache der eBay-Gebühren betragen. Besonders bei kleinen Beträgen. Verkauft man etwas bei eBay für 1 Euro, dann bekommt eBay 8 Cent und PayPal 39 Cent. Dem Verkäufer bleiben 54 Cent. Immerhin mehr als die Hälfte.

  8. Ich wollte auf Grund der neuen AGB mein Konto soeben schließen und musste feststellen, dass das Erscheinungsbild der Seite insofern geändert wurde, dass die ganzen Anleitungen, inklusive der von paypal selbst nicht mehr zutreffen: Mein Profil – Kontoinformationen – Konto schließen. Man kommt nur noch bis “Mein Profil”, danach sieht alles anders aus und woanders habe ich es bisher auch nicht gefunden…
    Ist das Zufall?

  9. Hallo,
    nichts Neues von PayPal wie ich lese.
    Im Jahre 2008 bin ich von einen Ami mit Hilfe von eBay und deren Töchterchen PayPal um ca. 200 USD betrogen worden. Ich hatte die Ware nicht bekommen. Und, aus mir unerklärlichen Gründen stand ich als Käufer bei PayPal in der Kreide. Jahre hab ich – wutschnaubend – eine nochmalige ungerechtfertigte Forderung nicht bezahlt. Warum auch? Jedoch niemand, der eine bestimmte Art von Software nutzt, kommt an den Monopolisten vorbei. Also habe ich unter Vorbehalt geblecht und damit für heiße Luft zweimal, also ca. 380 € für NICHTS gezahlt.
    Nun versuche ich, PayPal davon zu überzeugen, dass sie Sch … gebaut haben, aber ich befürchte, dass alle Liebesmühe umsonnst ist.
    Eine Welt OHNE PayPal und eBay wäre schöner und sicherer – glaube ich.
    Mit freundlichsten Grüßen
    Ein PayPal-Geschädigter

  10. Hallo Thomas,

    habe auch ein großes Problem mit paypal – was bereits über meinen Anwalt läuft.

    Hatte damals einen Ring über Ebay verkauft. Hatte auch in der Artikelbeschreibung alles angegeben, dass der Ring nicht echt gold sei etc.
    der käufer beschwerte sich darauhin bei paypal das der ring nicht ordnungsgemäß beschrieben wurde usw. jetzt habe ich ein offenen posten bei paypal und soll den preis zurück erstatten.
    derweile hat der verkäufer angeblich den ring per post versendet!
    doch dieser kam nie an!
    ich bin eine privat person, dh muss nicht den ring zurück nehmen laut ebay.
    laut paypal schon, da käuferschutz besteht.
    jetzt meine frage: hast du zufällig die paypal agbs von 2004?? da habe ich damals mein konto eröffnet und ich war damals noch jung und ehrlich gesagt habe ich die agbs damals nicht wirklich durch gelesen oder gespeichert :(
    würde mir sehr viel helfen, wenn du die noch als pdf vorrätig hast.
    meine anwältin würde diese gerne haben..

    vielen dank

    schöne grüße
    chris

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>