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Fußgängerüberweg und Radfahrer

16. Mai 2008 353 views Ein Kommentar

Letztens erlebt: Ich überfahre einen Zebrastreifen auf dem Fahrrad. Kein Auto weit und breit. Hält mich ein Polizist auf der anderen Straßenseite an und erklärt mir, dass ich bei einem Zebrastreifen doch bitte absteigen solle. Wir Erwachsenen seien doch Vorbilder für Kinder. Interessant: Darf man einen Zebrastreifen nur zu Fuß überqueren, auch wenn kein Auto da ist? Was ist wenn ich ein paar Zentimeter neben dem Zebrastreifen die Straße überquere? Darf ich dann fahren?

Mein Vater war der Meinung, dass Zebrastreifen nur dann zu Fuß, das Fahrrad schiebend, überquert werden müssen, wenn man das Recht eines Fußgängers in Anspruch nehmen möchte, welches besagt, dass Autos für einen Fußgänger am Zebrastreifen anhalten müssen.

Als ich heute einen Zebrastreifen sah, beschloss ich, dem Sachverhalt auf den Grund zu gehen und muss nun leider sagen, dass Polizisten anscheinend nicht immer Recht haben. Es ist erlaubt, einen Zebrastreifen auf dem Fahrrad fahrend zu überqueren, wenn kein Auto da ist. Möchte man, dass die fahrenden Autos anhalten, so muss man jedoch vom Rad absteigen und über den Zebrastreifen schieben – dann gilt man als Fußgänger. Wikipedia liefert den genauen Gesetzestext und einige Erklärungen dazu.

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Ein Kommentar »

  1. [...] weil Deutsch eine Fremdsprache für ihn ist? Ich werde es wohl nicht erfahren. Ob mein Artikel Fußgängerüberweg und Radfahrer helfen konnte, kann ich nicht [...]

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